Flucht- und Rettungspläne
Vorgaben zur Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
Werden Flucht- und Rettungspläne im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren gefordert müssen diese mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt werden. Die Erstellung der Flucht- und Rettungspläne erfolgt entsprechend der DIN 23601 und mitgeltenden Vorschriften und Vorgaben. Flucht- und Rettungspläne sind vor der finalen Erstellung als Vorabzug der Abteilung Vorbeugende Gefahrenabwehr der Berufsfeuerwehr Flensburg zur Abstimmung vorzulegen.