Flucht- und Rettungspläne

Werden Flucht- und Rettungspläne im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren gefordert, müssen diese mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt werden. Die Erstellung der Flucht- und Rettungspläne erfolgt entsprechend der DIN 23601 und den mitgeltenden Vorschriften und Vorgaben.

Flucht- und Rettungspläne sind vor der finalen Erstellung als Vorabzug der Abteilung Vorbeugende Gefahrenabwehr der Berufsfeuerwehr Flensburg zur Abstimmung vorzulegen.