Rauchmelder
Mit Änderung der Landesbauordnung zum 01.04.2005 / 22.01.2009 müssen Neubauwohnungen in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen, jeweils mit einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein. Diese Rauchmelder sind so zu installieren und zu betreiben, dass sie Brandrauch frühzeitig erkennen und Alarm auslösen.
Nachts ereignen sich etwa 70 % aller tödlichen Wohnungsbrände, wobei das Hauptrisiko nicht die Flammen selbst sind, sondern der giftige Rauch: 95 % der Brandtoten sterben an Rauchvergiftung. Rauchmelder haben sich hier als effektiver Brandschutz bewährt.
Tagsüber lassen sich Brände meist frühzeitig entdecken und löschen. Nachts dagegen schläft der Geruchssinn, wodurch das Risiko steigt, im Schlaf von den giftigen Brandgasen überrascht zu werden.
Jährlich sterben in Deutschland rund 600 Menschen bei Bränden, die meisten davon in Privathaushalten. Die Ursachen sind vielfältig – neben Fahrlässigkeit sind oft technische Defekte Auslöser.
Rauchmelder retten Leben, indem sie lautstark warnen und auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr alarmieren.
So bleibt Ihnen und Ihrer Familie wertvolle Zeit, sich in Sicherheit zu bringen.
Informationen über Funktion und Anwendung von Rauchwarnmeldern finden Sie auf der Website der Initiative Rauchmelder retten Leben.