Krankentransport

Um einen geplanten Krankentransport zu bestellen, wählen Sie bitte die Nummer 0461 19222. Sie erreichen die Leitstelle Nord. Die Entgelte finden Sie unter Entgeltvereinbarung. Bitte denken Sie daran, dass ein Krankentransport verordnet und bei planbaren ambulanten Behandlungen im Vorwege seitens der Krankenkasse genehmigt werden muss. Ausnahmen sind nicht planbare Krankentransporte oder dringende Krankentransporte außerhalb der Servicezeiten der Krankenkasse. Hier kann gegebenenfalls auf die vorherige Genehmigung verzichtet werden, oder diese im Nachgang eingeholt werden.

Krankentransporte, die im Zusammenhang mit vor- oder nachstationärer Behandlung und ambulanten Operationen - durch die eine an sich gebotene stationäre Behandlung vermieden oder verkürzt wird - stehen, unterliegen dem Genehmigungsvorbehalt nicht.

Gepäck und Hilfsmittel

In den Fahrzeugen steht nur begrenzt Platz für persönliches Gepäck zur Verfügung. In der Regel sprechen wir bzw. die Sicherheitsvorschriften von einer verformbaren Tasche. Auch Hilfsmittel wie ein faltbarer  Rollstuhl oder Gehstützen  finden Platz. Dies muss bei der Anmeldung des Transports bekannt sein. Falls absehbar mehr Gepäck oder größere Hilfsmittel transportiert werden müssen, bitten wir Sie, auf  Familie, Freunde oder Bekannte zurückzugreifen. Mit einem Lächeln möchten wir darauf verweisen, dass für diese Dinge die gleiche Transportart wie auf dem Weg in eine Einrichtung gewählt werden muss.