Rettungsdienstsatzung und Entgeltvereinbarung
Benutzungsentgelte des Rettungsdienstes
Der Rettungsdienst hat gemäß landesrechtlichen Vorgaben die Aufgabe, eine bedarfsgerechte und leistungsfähige Versorgung der Bevölkerung in der Notfallrettung und dem qualifizierten Krankentransport zu tragbaren Kosten sicherzustellen.
Alle anfallenden Kosten des Rettungsdienstes werden durch sogenannte Benutzungsentgelte refinanziert. Das bedeutet, die Stadt Flensburg mit den Kostenträgern die entsprechenden Entgelte verhandelt.
Die Vereinbarung über die öffentlich-rechtlichen Benutzungsentgelte können Sie hier einsehen:
Entgeltvereinbarung Rettungsdienst 2025
Die Benutzungsentgelte ab 01.01.2025
Rettungsmittel | Pauschalentgelt | Entgelt pro Beförderungskilometer |
Rettungswagen (RTW) | 909,89€ | |
Krankentransport (KTW) | 107,23€ | |
KTW-Fernfahrten (ab 100km) | 107,23€ | zzgl. 2,00€/km ab 100km |
Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) | 626,40€ | |
Verlegungsarzteinsatzfahrzeug (VEF) | gleichwie NEF | |
Baby-Intensivtransportwagen (ITW) | gleichwie RTW zzgl. NEF |
Einsatzabrechnung
Nach dem Notfalleinsatz bzw. durchgeführten Krankentransport kümmert sich zeitnah unser Team der Einsatzabrechnung um die Erstellung der Leistungsbescheide.
Bei Patienten*innen, die gesetzlich versichert sind, erfolgt eine direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Bei Patient*innen, die privat versichert sind bzw. deren Versichertenstatus wir nicht kennen, werden von unserer Einsatzabrechnung die entsprechenden Leistungsbescheide per Post zugestellt.
Diese müssen dann mit einem Zahlungsziel von vier Wochen beglichen und bei der privaten Krankenkasse eingereicht werden. Eine direkte Abrechnung mit Ihren Kostenträgern ist bei privaten Leistungsbescheiden unsererseits nicht möglich.
Bei Nachfragen wenden Sie sich gerne an: berufsfeuerwehr_rettungsdienst@flensburg.de