Rettungsdienst
Der Rettungsdienst ist eine öffentliche Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte mit dem Ziel, eine bedarfsgerechte und leistungsfähige Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports sicherzustellen.
Zu den Hauptaufgaben zählen die Sicherstellung der Finanzierung des Rettungsdienstes sowie die Bereitstellung und Verwaltung sämtlicher erforderlicher Ressourcen, die für die Durchführung des Rettungsdienstes notwendig sind. Zudem umfasst dies die Festlegung aller organisatorischen Regelungen und Abläufe für den gesamten Rettungsdienst. In Zusammenarbeit mit den vertraglich eingebundenen Leistungserbringern werden die Leistungen für die zentralen Prozesse der Notfallrettung, des Krankentransports und der Bewältigung von Großschadensereignissen erbracht und kontinuierlich weiterentwickelt.