Brandmeldeanlagen
Brandmeldeanlagen (BMA), die bauaufsichtlich gefordert oder auf freiwilliger Basis in eine bauliche Anlage installiert und auf die Leitstelle Nord aufgeschaltet werden, sind nach den jeweils gültigen Fassungen der für die Planung, Errichtung und den Betrieb von BMA zu beachtenden technischen
Regelwerken ( DIN VDE 0833 Teil l und 2, DIN14661, DIN 14662, DIN 14675 sowie der DIN EN 54 ) auszuführen. Brandmeldeanlagen und deren Anlagenteile müssen von einer technischen Prüfstelle, z.B. durch den VdS Schadenverhütung, zugelassen sein. Die für die Erstellung der Brandmeldeanlage zuständige Fachfirma muss nach DIN 14675 durch eine akkredierte Stelle zertifiziert sein und ein Qualitätsmanagementsystem ( z.B. nach DIN EN ISO 9001 ) nachweisen. Der Planungsauftrag ( DIN 14675 ) sowie auch jede nachträgliche Änderung oder Abweichung von den o. g. Vorschriften ist gemäss Abschnitt 5.2 der DIN 14675 vor der Ausführung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle bzw. der Berufsfeuerwehr abzustimmen.
Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen (PDF, 388 kB, 06.12.2024)