Gebührenpflicht von freiwilligen Leistungen
Verrechnung von Dienstleistungen im Bereich Vorbeugender Brandschutz
Seit vielen Jahren beraten und unterstützen wir Sie in Belangen des baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzes. Die Aufgaben gehören nicht zu den gesetzlich geregelten Pflichtleistungen der Feuerwehr. Wir erbringen Sie als freiwillige Leistung.
Dennoch erscheint es uns wichtig, diesen Service anzubieten. In der Regel führt er schon frühzeitig zur Planungssicherheit und hilft oft Kosten zu sparen. Dass diese Dienste geschätzt werden, belegt die permanente Anfrage nach Beratungsterminen.
Die Pflicht zum Kostenbewusstsein und zur Fairness gegenüber dem Steuerzahler macht es nun allerdings erforderlich, für die freiwilligen Dienstleistungen ab dem 01.04.2011 eine Verwaltungsgebühr zu erheben.
Grundlage ist die 3. Nachtragsatzung zur Satzung der Stadt Flensburg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vom 18.02.2011 (einschließlich Gebührentabelle als Anlage zur Gebührensatzung [Kostenstelle 4.1]) in der jeweils gültigen Fassung.
Folgende Beratungen werden wir Ihnen künftig in Rechnung stellen:
Beratungen von Entwurfsverfassern, Fachplanern und Bauherren
Bei der Planung von Bauvorhaben haben Sie als Architekturbüro / Fachplanungsbüro eine Vielzahl von Aspekten zu berücksichtigen. So gehört neben der Baugestaltung, Wärme- und Schallschutz, Standsicherheit auch die Planung von Brandschutzmaßnahmen mit der Erstellung von Nachweisen des Vorbeugenden Brandschutzes gem. § 14 Bauvorlagenverordnung zu Ihrem Aufgabengebiet. Die Unterstützung bei der Brandschutzplanung möchten wir Ihnen auch künftig anbieten.
Eine Gebühr wird erhoben für die Zeit der Beratungsleistungen sowie für die Zeiten und Strecken bei Vor-Ort-Terminen. Als Mindestsatz wird die Gebühr für eine Stunde, für jede weitere angefangene halbe Stunde die Hälfte der Gebühr erhoben. Der Zeitaufwand für Tätigkeiten außerhalb der Beratung (Akteneinsicht, Prüfungen, Bestätigung von Aktennotizen, usw.) ist darin enthalten.
Außerdem bleiben selbstverständlich folgende Auskünfte kostenfrei:
- kurze einfache Anfragen ohne wirtschaftliche Interessen,
- kurze telefonische Auskünfte und
- Festlegung von Brandschutzeinrichtungen bei Sonderbauten, wenn eine Abstimmung mit der Berufsfeuerwehr im Baubescheid ausdrücklich gefordert wurde.
Anfahrproben / Anleiterproben
Eine Verrechnung von Anfahr- und Anleiterproben mit Lösch- und Hubrettungsfahrzeugen erfolgt, wenn die Probe als Nachweis zur Realisierung eines Bauvorhabens (z. B. Erreichbarkeit mit Feuerwehrfahrzeugen, Nachweis des zweiten Rettungsweges über notwendige Fenster, Verzicht auf einen zweiten baulichen Rettungsweg) dienen soll.
Tätigkeiten an Brandmeldeanlagen und Peripherie
Die Anwesenheit von Feuerwehr-Beamten bei der erstmaligen Durchschaltung einer (baurechtlich geforderten) Brandmeldeanlage zur Einsatzzentrale ist kostenfrei.
Verrechnet werden jedoch:
- Wartezeiten und neue Termine, wenn hierfür ein Verschulden des Betreibers der Brandmeldeanlage oder dessen Beauftragten vorliegt (z. B. techn. Schwierigkeiten, Mängel an Feuerwehrplänen oder Feuerwehrlaufkarten),
- Öffnen des Feuerwehr-Schlüsseldepots aufgrund technischer Schwierigkeiten und
- Öffnen des Feuerwehr-Schlüsseldepots bei Schlüsselnachbelegung bzw. Schlüsselaustausch auf Wunsch des Betreibers.
Unterweisungen »Verhalten im Brandfall«
Die betriebliche Unterweisung für Beschäftigte wird auch nach der Gebührensatzung verrechnet.
In der Praxis
Wenn Sie eine Leistung in Anspruch nehmen, so wird Ihnen unser Mitarbeiter vorher ein Auftragsblatt vorlegen. Nach Abschluss der erforderlichen Arbeiten werden Sie einen Gebührenbescheid erhalten.Auch uns stellt dieses Verfahren vor eine neue Situation, in der es zunächst gilt, Erfahrungen zu sammeln. Wir hoffen insoweit auf Ihr Verständnis und nehmen Anregungen Ihrerseits gerne an.
Unsere Mitarbeiter sind nicht nur in den Belangen des Vorbeugenden Brandschutzes geschult. Sie sind auch in verantwortlichen Positionen des Feuerwehreinsatzes tätig und verfügen deshalb auch über den notwendigen Erfahrungsschatz, was die praktische Wirksamkeit vorbeugender Brandschutzmaßnahmen anbelangt.
Wir wissen, dass der Vorbeugende Brandschutz eine wesentliche Schutzfunktion für die Gesundheit und das Leben der Menschen und für den Erhalt von Sachwerten hat. Wir sind uns sicher, dass Sie in Anerkennung dieser Funktion großes Interesse an der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen haben und freuen uns auf eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit.
Auftragsblatt für freiwillige Leistungen (PDF, 67 kB, 16.10.2024)