Beratungen von Entwurfsverfassern, Fachplanern und Bauherren

Bei der Planung von Bauvorhaben haben Sie als Architekturbüro / Fachplanungsbüro eine Vielzahl von Aspekten zu berücksichtigen. So gehört neben der Baugestaltung, Wärme- und Schallschutz, Standsicherheit auch die Planung von Brandschutzmaßnahmen mit der Erstellung von Nachweisen des Vorbeugenden Brandschutzes gem. § 14 Bauvorlagenverordnung zu Ihrem Aufgabengebiet. Die Unterstützung bei der Brandschutzplanung möchten wir Ihnen auch künftig anbieten.

Eine Gebühr wird erhoben für die Zeit der Beratungsleistungen sowie für die Zeiten und Strecken bei Vor-Ort-Terminen. Als Mindestsatz wird die Gebühr für eine Stunde, für jede weitere angefangene halbe Stunde die Hälfte der Gebühr erhoben. Der Zeitaufwand für Tätigkeiten außerhalb der Beratung (Akteneinsicht, Prüfungen, Bestätigung von Aktennotizen, usw.) ist darin enthalten.

Außerdem bleiben selbstverständlich folgende Auskünfte kostenfrei:

  • kurze einfache Anfragen ohne wirtschaftliche Interessen,
  • kurze telefonische Auskünfte und
  • Festlegung von Brandschutzeinrichtungen bei Sonderbauten, wenn eine Abstimmung mit der Berufsfeuerwehr im Baubescheid ausdrücklich gefordert wurde.