Tätigkeiten an Brandmeldeanlagen und Peripherie

Die Anwesenheit von Feuerwehr-Beamten bei der erstmaligen Durchschaltung einer (baurechtlich geforderten) Brandmeldeanlage zur Einsatzzentrale ist kostenfrei.
Verrechnet werden jedoch:

  • Wartezeiten und neue Termine, wenn hierfür ein Verschulden des Betreibers der Brandmeldeanlage oder dessen Beauftragten vorliegt (z. B. techn. Schwierigkeiten, Mängel an Feuerwehrplänen oder Feuerwehrlaufkarten),
  • Öffnen des Feuerwehr-Schlüsseldepots aufgrund technischer Schwierigkeiten und
  • Öffnen des Feuerwehr-Schlüsseldepots bei Schlüsselnachbelegung bzw. Schlüsselaustausch auf Wunsch des Betreibers.