Anfahrproben / Anleiterproben

Eine Verrechnung von Anfahr- und Anleiterproben mit Lösch- und Hubrettungsfahrzeugen erfolgt, wenn die Probe als Nachweis zur Realisierung eines Bauvorhabens (z. B. Erreichbarkeit mit Feuerwehrfahrzeugen, Nachweis des zweiten Rettungsweges über notwendige Fenster, Verzicht auf einen zweiten baulichen Rettungsweg) dienen soll.