Feuerwehrpläne

Regelungen zur Erstellung von Feuerwehrplänen

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens werden für bestimmte Gebäude oder Nutzungseinheiten Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen nach DIN 14095 gefordert. Die Erstellung der Feuerwehrpläne darf nur durch Personen erfolgen, die eine entsprechende Sachkunde nachweisen können. Dieser Nachweis ist auf Verlangen der Abteilung Vorbeugende Gefahrenabwehr bei der Berufsfeuerwehr Flensburg vorzulegen.


Bei der Gestaltung von Feuerwehrplänen ist es erforderlich mitgeltende Vorschriften zu berücksichtigen. Für den Einsatzbereich der Berufsfeuerwehr Flensburg ist darüber hinaus die „Richtlinie zur Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095“ anzuwenden.


Feuerwehrpläne sind vor der finalen Erstellung als Vorabzug der Abteilung Vorbeugende Gefahrenabwehr der Berufsfeuerwehr Flensburg zur Abstimmung vorzulegen. Hierzu wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner.