Feuerwehrbedarfsplan

Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz sind Aufgabenfelder der Daseinsvorsorge, die durch die Städte und Gemeinden sicherzustellen sind. Als solche können sie nicht eingestellt, jedoch erweitert oder verringert werden. Die Bürgerinnen und Bürger können sich nicht aussuchen, ob sie diese Leistungen in Anspruch nehmen, sondern sie sind in Notlagen darauf angewiesen – in der Form, in der sie ihnen zur Verfügung gestellt werden. Veränderungen haben Auswirkungen auf das objektive Sicherheitsniveau und auf das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung. Entscheidungen hierüber sind politisch zu treffen und bedürfen fundierter Grundlagen, um festlegen zu können, was geleistet werden soll - und was nicht geleistet werden kann.

Das Mittel hierfür ist der Feuerwehrbedarfsplan. Dieser besteht aus

  • einer detaillierten Analyse des Risikopotenzials einer Gebietskörperschaft,
  • einer darauf basierenden politischen Definition des Sicherheitsniveaus und
  • einer kurz-, mittel- und langfristigen Planung und Umsetzung der hieraus resultierenden Maßnahmen.

Ein Feuerwehrbedarfsplan dient der Überprüfung der Strukturen der Gefahrenabwehr, deren Anpassung an gegebenenfalls veränderte Rahmenbedingungen und der Darstellung der Ergebnisumsetzung. Die im Feuerwehrbedarfsplan festgelegten Schutzziele bilden die Richtschnur des Verwaltungshandelns und Grundlage für die regelmäßige Qualitätskontrolle der erreichten Ergebnisse.


Die Flensburger Ratsversammlung hat erstmalig am 27. Mai 2004 einen Feuerwehrbedarfsplan verabschiedet, der die Rahmenbedingungen für den Brandschutz, der Technischen Hilfe, des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes und des Zivilschutzes festlegt.

Der aktuelle Feuerwehrbedarfsplan für die Stadt Flensburg wurde am 07.12.2017 durch die Ratsversammlung angenommen und beschlossen.