26.12.2016

Silvesterfeuerwerk

Wenn das Jahr seinem Ende entgegengeht, ist dies für viele Menschen Anlass, den Jahreswechsel mit Kanonenschlag und Feuerwerk einzuleiten. Durch falsche Gefahreneinschätzung und unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern ereignen sich jedes Jahr viele Unfälle. Oftmals bleibt es nicht nur bei ein paar Narben. Verlorenes Augenlicht, beschädigte Trommelfelle und durch Verbrennungen entstellte Gesichtspartien sind jährlich zu beklagen.
Brände verursacht durch Leichtsinn und mangelnde Sorgfalt beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern richten jährlich Schäden in Millionenhöhe an.

Auch wir sind froh wenn wir zu Silvester nicht ausrücken müssen, dann wissen wir, dass keiner zu Schaden gekommen ist. Damit Sie und auch die diensthabenden Kollegen gut und gesund ins neue Jahr rutschen können, möchten wir Sie nochmal zum Thema Silvesterfeuerwerk informieren.

Dies sehen wir nicht nur als unsere Pflicht, es ist auch eine Herzensangelegenheit.

Beachten Sie beim Umgang mit dem Feuerwerk folgende Punkte

  • Nur von der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung zugelassene Feuerwerkskörper verwenden. Diese sind am Zulassungskennzeichen „BAM“ zu erkennen.
  • Eltern sollten die Einhaltung der Altersvorschriften und der gesetzlich erlaubten Abbrennzeiten überwachen (31.12. von 18.00 Uhr bis 01.01. um 1.00 Uhr).
  • Feuerwerkskörper nicht in Kinderhände geben. Auch zu Silvester sollte man den Kindern nicht nachgeben.
  • Lesen und beachten Sie unbedingt die Gebrauchsanleitung der Feuerwerkskörper (nicht erst kurz vor zwölf).
  • Zünden Sie pyrotechnische Gegenstände nicht in der Nähe von Gebäuden und werfen Sie sie nicht in Fenster, Türen, Zwischenräume oder auf Dächer – selbstverständlich nicht auf Menschen oder Tiere.
  • Halten Sie Fenster und Türen, insbesondere Dachfenster und Balkontüren, zur Jahreswende geschlossen.
  • Auf Bäume und Dachvorsprünge achten. Diese können, genauso wie heftiger Wind, die Feuerwerkskörper in die falsche Richtung lenken.
  • Starten Sie Raketen nur aus einer standsicheren Flasche oder einem Rohr senkrecht nach oben.
  • Entzünden Sie Tischfeuerwerk nur auf nichtbrennbaren Unterlagen (z.B. Teller).
  • Lassen Sie Wunderkerzen nur im Freien und unter Aufsicht abbrennen.
  • Versager nicht erneut zünden. Liegenlassen und nach 5 Minuten in einem Wassereimer entsorgen.
  • Beachten Sie die örtlich erlassenen Abbrennverbote für Feuerwerkskörper in der Nähe von Reetdachhäusern (Sicherheitsabstand mindestens 200 Meter).

Wenn doch etwas passiert, treffen Sie folgende Maßnahmen:

  • Ruhe bewahren.
  • Rufen Sie sofort die Feuerwehr über Notruf 112 an und beachten Sie folgende Grundregeln:
    1. WER ruft an? (Name, Telefonnummer)
    2. WO wird die Feuerwehr benötigt? (Ort, Straße, Hausnummer, Etage)
    3. WAS ist passiert? (Feuer, Unfall)
    4. WIE ist es passiert? (Sind Menschen oder Tiere in Gefahr oder verletzt)
    5. WARTEN auf Fragen der Feuerwehr!
    6. WARTEN Sie bis die Feuerwehr das Gespräch beendet hat!
  • Verlassen Sie den Gefahrenbereich.
  • Schließen Sie alle Fenster und Türen.
  • Warnen Sie Ihre Nachbarn.
  • Weisen Sie die Feuerwehr ein.
  • Bleiben Sie in Ihrer Wohnung, wenn Qualm aus einer anderen Wohnung durch
    den Treppenraum zieht und die Feuerwehr nicht zum Verlassen des Gebäudes
    auffordert.
Quelle: Berufsfeuerwehr Flensburg