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Personalqualifikation und -bemessung



§ 3 RDG Fachliche Anforderungen an das Personal bei der Notfallrettung und beim Krankentransport

(1) Krankenkraftwagen müssen im Einsatz mit zwei Personen besetzt sein, von denen eine die Erlaubnis nach § 1 des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG) vom 10. Juli 1989 (BGBl. I S. 1384) besitzen und die andere mindestens die Ausbildung zur Rettungssanitäterin oder zum Rettungssanitäter im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 1 RettAssG erfolgreich abgeschlossen haben muß.
Eine in der Notfallrettung eingesetzte Rettungssanitäterin oder ein dort eingesetzter Rettungssanitäter muß zusätzlich mindestens 200 Einsätze abgeleistet haben.

(2) In der Notfallrettung muß im Bedarfsfall außerdem eine Ärztin oder ein Arzt eingesetzt werden. Sie oder er muß mindestens über den Fachkundenachweis,, Rettungsdienst- der Ärztekammer Schleswig-Holstein oder eine von dieser als vergleichbar anerkannte Qualifikation verfügen (Notärztin oder Notarzt).

Bild: Rtw 1 In der Stadt Flensburg, wie auch im gesamten Land Schleswig-Holstein, wird daher im Rendezvous-System gefahren. Beim Rendezvous-System können die Standorte von MZF und NEF unterschiedlich sein. Sie fahren getrennt zum Einsatzort und treffen dort zusammen (Rendezvous). Dies ist besonders vorteilhaft, weil mehrere MZF – bei entsprechender Indikation – von nur einem Notarzt bedient werden können.

Bei der Berufsfeuerwehr in Flensburg wird das MZF immer mit zwei Rettungsassistenten besetzt.

Gem. eines Gutachtens sind im Rettungsdienst 36 Rettungsassistenten tätig, davon derzeit 16 im Angestelltenverhältnis und 20 Feuerwehrbeamte, welche bereits in ihrer Ausbildung die Qualifikation zum Rettungsassistenten erwerben.

Für den täglichen Notarzteinsatz steht immer ein Arzt, aus einem speziell hierfür ausgebildeten "Notärztepool"der Flensburger Krankenhäuser, zur Verfügung.
Die Rettungswache Ost, in der Osterallee, wird von der Firma promedica GmbH, gegen Kostenerstattung, im Namen und im Auftrag der Stadt Flensburg, gem. eines öffentlich-rechtlichen Vertrages, betrieben.
Hier stehen zwei MZF und das entsprechende Personal zur Verfügung. Die Entgelte der von der Fa. Promedica gefahrenen Einsätze fließen in den städtischen Haushalt ein.


Rettungsdienst