Lange Zeit nahmen die Rettungsdienste ausschließlich Transportaufgaben wahr, wenn man einmal von Erste-Hilfe-Maßnahmen während des Transportes absieht. Erfahrungen und Ergebnisse der Verwundetenversorgung in den Kriegen führten zur Bildung von sog. Rettungsketten, d. h. spezifizierten Aufgaben in abgegrenzten Versorgungsbereichen. Die Erfahrung lehrte, dass nur eine Erstversorgung am Unfallort den Tod oder schwerere Schäden des Patienten verhindern konnte, denn der von den Rettungsdiensten außerordentlich beschleunigt durchgeführte Transport des Patienten verhinderte nicht,
dass er bereits tot oder mit schweren Schäden in das Krankenhaus eingeliefert wurde.
Erst der Fortschritt der Medizin in den vergangenen Jahrzehnten hat die Notfallmedizin in den Stand gesetzt, die nach schweren Verletzungen oder anderen Erkrankungen auftretenden lebensbedrohlichen Vorgänge zu verstehen und zu behandeln. Nachdem es auch medizinisch-technisch möglich wurde, schwer Verletzte und schwer Kranke am Unfallort zu behandeln und vitale Funktionen wieder herzustellen oder aufrechtzuerhalten, wurde der Rettungsdienst von einer reinen Transportleistung zur präklinischen Versorgung am Notfallort oder während der Beförderung. Heute ist unbestritten, dass der Grundsatz „Erst retten, dann transportieren“ gilt. Alle Aufgaben zur Notfallrettung sollten untereinander so abgestimmt werden (sog. Rettungskette), dass die Notfallpatienten sowohl am Unfallort, als auch später beim Transport oder bei der Behandlung während des Transports bis hin zur Aufnahme und Behandlung im Krankenhaus oder in ambulanter Versorgung so wirksam wie möglich versorgt und behandelt werden. Der Anfang der sog. Rettungskette basiert auf einer möglichst breiten Ausbildung aller Bürger in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (erste Hilfe), um, nach erfolgter Notfallmeldung, bereits vor Eintreffen des Rettungsdienstes Hilfsmaßnahmen zu ermöglichen.
Der organisierte Rettungsdienst betreut den Patienten insoweit, als dass dann ein Krankenhaus die weitere Versorgung wahrnehmen kann. Ein leistungsfähiges Meldesystem muss eine schnelle Einsatzbereitschaft des Personals in den Rettungswachen mit dezentral stationierten Rettungsmitteln sowie eine Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern sicherstellen. Grundvoraussetzung ist eine einheitliche Notrufnummer und eine enge Zusammenarbeit mit der Polizei, bei der ebenfalls Notrufe einlaufen.
Ein weiterer Bestandteil der Rettungskette, das Rettungsmittel, ist heute auf der Grundlage der europäischen Norm EN 1789 für den bodengebundenen Einsatz dergestalt standardisiert, dass zwischen drei Kategorien unterschieden wird: Krankentransport-, Notfallkranken- und Rettungswagen. In Schleswig-Holstein gibt es überwiegend Mehrzweckfahrzeuge, die sowohl als Krankentransport- als auch als Rettungstransportwagen eingesetzt werden können (RTW) und Notarzteinsatz-fahrzeuge (NEF).
Die Luftrettung mittels Hubschrauber (DIN 13230) ergänzt den bodengebundenen Rettungseinsatz. Die Rettungskette wird durch eine sachgerechte personelle Besetzung der Rettungsmittel mit Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten und/oder Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern sowie im Bedarfsfall durch die Notärztinnen und Notärzte ergänzt.
Wichtig ist schließlich die Zusammenarbeit der Rettungsdienste mit den Kranken-häusern. Die Rettungskette darf insbesondere nicht an Krankenhäusern enden, die auf die Versorgung eines Notfallpatienten nicht oder nicht ausreichend vorbereitet sind: Aus diesem Grunde müssen in allen Krankenhäusern mit Akutversorgung Reanimationsmöglichkeiten vorhanden sein, die sicherstellen, dass ein weiterer Transport ohne Gefährdung des Notfallpatienten möglich wird. In der Klinik findet schließlich
die Patientenübergabe und anschließend die klinische Versorgung statt, die die Heilung oder Linderung der
Verletzung oder Erkrankung zum Inhalt hat. Mit der Übergabe des Patienten endet die Aufgabe des Rettungsdienstes.
Auszug aus Kommentar zum Gesetz über die Notfallrettung und den Krankentransport (Rettungsdienstgesetz – RDG –)
für Schleswig-Holstein.
Begründet von Rechtsanwalt Dr. Carl-August Conrad, Ehem. Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Schleswig-
Holsteinischen Landkreistages und Bernd Regorz, Leiter des Ordnungsamtes des Kreises Ostholstein,
fortgeführt von Susanne Hanitzsch, Oberrechtsrätin bei der Hansestadt Lübeck,
Rudolf März, ehem. Ltd. Branddirektor bei der Stadt Flensburg und Bernd Regorz, Oberamtsrat beim Kreis Ostholstein

